Niederösterreich
Prozess ertränkter Hund! Anwältin will Honorar spenden
Am Mittwoch verteidigt Anwältin Astrid Wagner das "Frauchen" des ertränkten "Liam". Ihr Honorar und den Erlös eines Bildes will Wagner spenden.
Am Mittwoch muss eine 48-jährige Niederösterreicherin wegen Tierquälerei in St. Pölten auf die Anklagebank: Sie soll Hund "Liam" im April 2022 in einem Brunnen in Neulengbach (St. Pölten-Land) ertränkt haben.
Verteidigt wird die 48-Jährige dabei von der Tierfreundin und renommierten Strafverteidigerin Astrid Wagner, die im Vorfeld bereits von einem reinen Indizienprozess gesprochen hat – mehr dazu hier. Die Angeklagte werde sich nicht schuldig bekennen. Laut Ermittlungsakt und der Anklagebehörde soll die Beschuldigte den Rüden mit einem schweren Gegenstand geschlagen, Pfoten und Maul mit Klebeband verschnürt und den Vierbeiner dann in den Brunnen geworfen haben (es gilt die Unschuldsvermutung).
Dass keine fremden Spuren am Klebeband gefunden worden waren, begründete schon das Herrchen wie folgt: "Logisch, dass auf meinem Hund nur Spuren von meiner Partnerin und mir zu finden waren."
Unabhängig vom Ausgang des Prozesses will Astrid Wagner ihr Honorar von rund 2.000 Euro gänzlich dem Tierschutz spenden und auch den Erlös eines Hunde-Bildes des Künstlers Wolfgang Tillich (28 mal 36 Zentimeter, wird versteigert, Mindestgebot 150 Euro). Der Künstler möchte damit ein Zeichen gegen Tierquälerei und Tiermorde setzen und den Erlös eben dem Tierschutz zugutekommen lassen.
Das Bild ist zu finden auf der Facebookseite von Astrid Wagner.